Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) soll, so die Bundesregierung "gute Versorgung und die menschliche Zuwendung" in den Kliniken für psychisch Erkrankte stärken und Behandlungen mit hohem Aufwand künftig besser vergüten. Der G-BA bekam den gesetzlichen Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik festzulegen, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der BPtK zu selbigem Thema vom 17.09.2018.