Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, ermöglicht es den Landesregierungen, bei der Bedarfsplanung stärker als bisher regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies können die Länder auch für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Migranten nutzen.
Migranten mit psychischen Erkrankungen nehmen erheblich seltener psychotherapeutische Leistungen in Anspruch als andere Kranke. Ein Grund dafür ist, dass kaum muttersprachliche Psychotherapeuten vorhanden sind. "In Stadtbezirken, in denen eine Migrantengruppe mehr als zehn Prozent der Bevölkerung ausmacht, sollte deshalb die Zulassung von muttersprachlichen Psychotherapeuten geprüft werden", forderte BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Dies auch, weil psychische Erkrankungen Integrationsfähigkeit und -bereitschaft einschränken oder sie unmöglich machen."
In Deutschland leben 6,7 Millionen Menschen mit einem ausländischen Pass. 15,7 Millionen Menschen haben mindestens ein Elternteil, das nach Deutschland immigriert ist. Speziell bei den Menschen mit türkischem Migrationshintergrund sprechen fast 20 Prozent der hier lebenden Personen nicht ausreichend Deutsch, um eine psychotherapeutische Behandlung durchführen zu können. Psychotherapie ist besonders auf die gelungene sprachliche Verständigung zwischen Patient und Psychotherapeut angewiesen. Der Anteil von Migranten in der Bevölkerung variiert stark zwischen städtischen und ländlichen Regionen bzw. Industrieregionen. Er nimmt mit der Gemeindegröße zu und ist meist in Großstädten am höchsten. Auch zwischen den Stadtteilen bestehen erhebliche Unterschiede. So sind beispielsweise einzelne Stadtviertel durch einen besonders hohen Anteil von Migranten oftmals einer bestimmten Herkunft charakterisiert. Angesichts dieser räumlichen Verteilung ist es sinnvoll, in einzelnen Regionen ein spezielles Angebot vorzuhalten.
Ihr Ansprechpartner:
Bundespsychotherapeutenkammer
Herr Kay Funke-Kaiser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 278785-0
E-Mail: presse@bptk.de