Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den am 18. Januar beschlossenen Kabinettsentwurf zum neuen Entgeltsystem in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. "Die Qualität von Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen hängt wesentlich von einer ausreichenden und qualifizierten Personalausstattung ab", betont BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Das sind Qualitätskriterien, die genutzt werden sollten, um besser über die Behandlungsangebote von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu informieren."
Mit dem Kabinettsentwurf wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Indikatoren für eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung festzulegen. Dabei wird der G-BA verpflichtet, Empfehlungen für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit therapeutischem Personal zu beschließen. Der G-BA soll sich hierfür an den Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung orientieren und diese an die gegenwärtigen Rahmenbedingungen anpassen. Die BPtK begrüßt ausdrücklich, dass damit die Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals als Kriterium für die Qualität der stationären Behandlung im Gesetz berücksichtigt wurde. Ausgewählte Ergebnisse dieser Qualitätssicherung sollen in den Qualitätsberichten der Kliniken veröffentlicht werden.
Im Gesetzentwurf findet sich nicht mehr die Einführung einer sektorenübergreifenden Behandlungssteuerung für bestimmte Patientengruppen. Diese Behandlungssteuerung sah vor, dass bei Krankheiten mit aufwändigen Versorgungsabläufen zukünftig eine Abstimmung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen noch während der Behandlung erfolgt. Eine solche Regelung wurde von der BPtK und von allen anderen Leistungserbringern in ihren Stellungnahmen einstimmig abgelehnt. Die BPtK hatte in ihrer Stellungnahme u. a. darauf hingewiesen, dass damit ein Novum, nämlich der direkte Eingriff der Kassen in die Behandlung ihrer Versicherten, geschaffen würde.
Eine bessere sektorenübergreifende Leistungskoordination, die hilft, eine durchgängige Behandlung sicherzustellen, Schnittstellenprobleme zu überwinden sowie unnötige stationäre Wiederaufnahmen zu vermeiden, hält die BPtK zwar grundsätzlich für sinnvoll. Der rechtliche Rahmen dafür ist mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und den dort getroffenen Regelungen zum Entlassungsmanagement jedoch bereits geschaffen worden.
Die Bundesregierung hat mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für das neue Finanzierungssystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser festlegt. Ziel ist u. a. die Einführung von Tagespauschalen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt in einer vierjährigen freiwilligen und budgetneutralen Einführungsphase bis 2016 und ab 2017 in einer fünfjährigen Konvergenzphase, in denen die Entgelte jedes Krankenhauses an landesweit geltende Basiswerte angeglichen werden.
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