Der Arbeitsentwurf für ein Reformgesetz sieht ein fünfjähriges Studium im Bachelor- und Masterstudiengang mit anschließender staatlicher Prüfung vor, um die Approbation zu erlangen. Daraufhin folgt die Weiterbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn oder zum/zur Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutIn, sowie die Qualifikation in einem Psychotherapieverfahren.
Anliegend finden Sie die Pressemitteilung der BPtK vom 26.01.2018 zu selbigem Thema: