Wenn NutzerInnen auf diesem Portal das Profil einer nicht zahlenden ÄrztIn bzw. PschotherapeutIn ansehen, hat jameda dort bisher für auch für andere ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen geworben. Diese Werbung konnte nur durch einen kostenpflichtigen Vertrag mit jameda unterbunden werden.
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass das Portal dadurch seine Stellung als "neutraler" Informationsmittler aufgibt. Das Profil der klagenden Ärztin muss nun von jameda gelöscht werden.
Weiterführende Informationen finden sie in der Pressemitteilung der BPtK zu selbigem Thema.