Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Presseerklärung der BPtK vom 02. Mai 2018.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Diese besagt, dass Bundespolizisten nicht mehr auf einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung angewiesen sind. Sie können sich ab sofort auch unmittelbar an eine Privatpraxis wenden.
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