In diesem Approbationsstudium sollen in Zukunft die Grundlagen für Tätigkeiten wie Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen, die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte, sowie gutachterliche Fähigkeiten besser vermittelt werden.
"Damit greift das Ministerium unser Berufsbild adäquat auf und stellt die richtigen Weichen für die Zukunft", stellt der BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.
Die Einführung eines Approbationsstudiums für PsychotherapeutInnen sei allerdings nur ein Teil der notwendigen Änderungen. Zur künftigen Qualifizierung gehöre im Anschluss an das Studium selbstverständlich noch die Weiterbildung, so Munz.
Weitere Informationen, sowie die komplette Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer zu dieser Thematik, finden Sie unter beigefügtem Link: www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/bmg-legt-ent.html