Ab dem 1. April sind Fallzahl und Leistungsmenge per Videosprechstunde auf 30 Prozent begrenzt. Die Corona-Sonderregelung, nach der Videosprechstunden unbegrenzt möglich waren, läuft aus.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der KV Berlin https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn220329
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