Der Deutsche Bundestag berät morgen in 1. Lesung das Digitale-Versorgung-Gesetz (BT-Drs. 19/13438), das sich in der jetzigen Fassung nicht mit unseren Ansprüchen, insbesondere an eine hinreichende Wirksamkeitsprüfung von Gesundheits-Apps, die an deren Zweckbestimmung gekoppelt ist, deckt. Zudem sollen Kassen die Erprobungszeit fördern. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf, damit Gesundheits-Apps nicht die PatientInnenensicherheit gefährden. Klinische Studien mit Kontrollgruppe sind beispielsweise zur Eignungsprüfung bislang nicht vorgesehen. Eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit scheint hinreichend. Bitte lesen Sie die BPtK-Pressemitteilung "Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen" und die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation hierzu. Des Weiteren verweisen wir auf die Vortragsfolien unserer Veranstaltung "Apps und Co. - Erweitern digitale Angebote unser psychotherapeutisches Handlungsspektrum?".
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