Die Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer hat in ihrer Sitzung vom 13.09.2016 die Integration der Onlinetherapie in die Berliner Berufsordnung beschlossen. Der Ausschuss für Berufsordnung, Wissenschaft und Qualität der PTK Berlin hat hierzu nun einen Berufsethischen Kommentar verfasst, der insbesondere die einer Nutzung elektronischer Medien in der psychotherapeutischen Behandlung verbundenen besonderen Sorgfaltspflichten erläutert und unter berufsethischen Gesichtspunkten reflektiert.
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