Landeskrankenhausgesetz
So ist es uns gelungen, die Psychotherapeuten in das neue Landeskrankenhausgesetz zu integrieren. Die Ärzte, die bisher als einzige akademische Gruppe der Heilberufe im Gesetzestext vorkamen, haben Gesellschaft durch unsere Berufsgruppe bekommen. Dies ist nicht nur reine Symbolpolitik, sondern dies ist die Voraussetzung für unseren Anspruch auf Gleichstellung und z.B. für die Übernahme von Leitungsfunktionen in Kliniken durch Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).
Versorgungsstrukturgesetz
Das zweite große politische Thema, das uns sehr beschäftigt hat, ist nach wie vor das neue Versorgungsstrukturgesetz.
Zur Erinnerung: Das vom FDP-Gesundheitsministerium erarbeitete Versorgungsgesetz, soll vor allem dazu dienen, die zunehmende Unterversorgung der GKV-versicherten Patienten in den ländlichen Regionen zu verbessern. Es soll sichergestellt werden, dass genügend Ärztinnen und Ärzte (damit auch Psychologische Psychotherapeut/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen) für eine wohnortnahe, medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Ein Instrument dafür, mehr Geld im System zu haben um Anreize für die Niederlassung auf dem Land zu schaffen, ist der Abbau der (angeblichen) Überversorgung vor allem in den Städten. In Berlin soll die 158 %tige Überversorgung durch PP und KJP auf 110% abgeschmolzen werden. Das bedeutet für Berlin ein Abbau von 648 von insgesamt 2113 KV-Sitzen für Psychotherapie. Und das trotz eindeutig belegter Zunahme der Diagnosen im Bereich der psychischen Erkrankungen und bereits jetzt faktisch bestehender Unterversorgung, wie die langen Wartezeiten eindrucksvoll dokumentieren.
Der Vorstand und die Geschäftstelle der Kammer haben zu diesem Punkt Gespräche mit allen Gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus geführt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Gesundheitspolitischen Sprecher sind ebenfalls in diesem Rundbrief veröffentlicht. Auch die Senatorin und VertreterInnen der großen Krankenkassen wurden zu diesem Thema umfassend informiert, die Stellungnahme und die Resolution der DV wurden weiträumig versendet. Es hat eine breite Pressearbeit mit zahlreichen Hintergrundgesprächen stattgefunden.
Zusammen mit den Initiativen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat diese Öffentlichkeitsarbeit inzwischen viele Entscheidungsträger für die besondere Problematik in der psychotherapeutischen Versorgung sensibilisiert, so dass bereits Änderungsanträge von verschiedenen Parteien zu diesem Punkt eingegangen sind. Am 23.9.2011 wird sich der Bundesrat mit dem Entwurf befassen. Am 1.1.2012 soll das Gesetz dann in Kraft treten.
Als jüngstes Beispiel ist es uns im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit gelungen, den Tagesspiegel für das Thema der Wartezeiten im Bereich der Psychotherapie zu interessieren. Am 29. August erschien ein umfangreicher Artikel auf der politischen Seite 4 von Rainer Woratschka. Demnächst wird ein weiterer ausführlicher Artikel auf einer der montäglichen Gesundheitsseiten von der Wissenschaftsjournalistin Dr. Adelheid Müller-Lissner erscheinen.
In der Hoffnung auf eine unveränderte Umsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes hat der GKV-Spitzenverband durch das Prognos-Institut prüfen lassen, wie schnell und zu welchem Preis Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten aufgekauft und stillgelegt werden können. Für Berlin wird in diesem
der Preis einer PT-Praxis mit 31.000,00 € beziffert.
In einem Gespräch Ende August mit dem Berliner Verband der Ersatzkassen e.V. (Vdek)und Vertretern einzelner Ersatzkassen aus Berlin wurde ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Der vdek ist die Interessensvertretung aller sechs Ersatzkassen: BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, Deutsche-Angestelltenkrankenkasse, KKH-Allianz, Hanseatische Krankenkasse und der hkk. Beim nächsten Treffen Anfang 2012 werden wir uns mit den konkreten Auswirkungen der Umsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes in Berlin beschäftigen. Für die Krankenkassenvertreter sind insbesondere der Zugang zur Psychotherapie, die Zusammenarbeit mit den Ärzten, Auslastungsgrade der Psychotherapiepraxen und die Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern wichtige Themen.
Weiterbildungsgesetz
Erfolgreich war auch unser jahreslanges Bemühen um eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes. Nun hat uns die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass zum 1.7. das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 285) in Kraft getreten ist. Damit gilt das Gesetz jetzt auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Es ist uns damit möglich, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen. Wie wir damit umgehen wollen, wird in einer der kommenden DVs noch diskutiert werden müssen.
Patientenrechtegesetz
Ein weiteres für die Psychotherapeuten wichtiges Gesetzesvorhaben, bezieht sich auf die Patientenrechte. Es gibt bereits Eckpunkte, die mit dem Patientenbeaftragten, dem Ministerium für Gesundheit und dem Ministerium für Justiz abgestimmt sind (
). Auch die Parteien haben schon ihre Entwürfe eingereicht. Das Patientenrechtegesetz soll die Ansprüche der Patienten gesetzlich regeln. Das bezieht sich z.B. auf das Recht auf Einsicht in die Akten, die Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern, Schlichtungsverfahren etc. Auch hier wird es viel Arbeit sein, die Spezifität psychotherapeutischer Behandlungen gegenüber dem Gesetzgeber zu vermitteln.
Qualitätssicherung in der Jugendhilfe
Und last but not least sind die intensiven Vorarbeiten zur Qualitätssicherung der Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe, die gemeinsam mit der "AG der Berliner Leistungserbringer" erarbeitet wurden, von der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung nun aufgenommen. Der in den Trägerverträgen geforderte "Qualitätsbericht" wird den KollegInnen oder den Vereinen zugeschickt und soll bis zum Jahresende mit den angeforderten Daten zurückgeschickt werden.
Schlichtungsausschuss
Für den neu zu berufenden Schlichtungsausschuss haben sich 6 Kammermitglieder bereit erklärt. Es liegen so genügend Bewerbungen vor und die Neuberufung kann damit umgesetzt werden. Die Vorschlagliste soll nun zunächst im Ausschuss für Berufsordnung, Ethik und Patientenrechte besprochen wird. Nach einer Verabschiedung durch den Vorstand und der Information an die DV, kann der Ausschuss formal seine Arbeit aufnehmen. In den letzten Jahren wurde der Schlichtungsausschuss jedoch nicht in Anspruch genommen. Ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, müsste vielleicht diskutiert werden.
Psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen
Erfreuliches gibt es auch bei einem weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit zu berichten, der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung älterer Menschen. Die methodenübergreifende Fortbildung in diesem Bereich ist fertig konzipiert und startet am 27.1.2012 Curriculare Fortbildung: Psychotherapie für Ältere. Bitte werben Sie bei Ihren KollegInnen dafür. Dieser Bereich wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Neuapprobierte
Für die neuapprobierten Kollegen wird es am 3.11. eine Veranstaltung geben. In unserer durchgeführten Befragung waren vor allem Informationen über Niederlassungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Teilnahme an neuen Versorgungsformen von großem Interesse für die jungen Kollegen. Es wird in der Zukunft eine große Aufgabe sein, diese vielen Kollegen dabei zu unterstützen in den Beruf zu kommen. Bei den hohen Ausbildungszahlen und den beschränkten beruflichen Möglichkeiten wird das ein großes Problem.
Im Zusammenhang mit den überhöhten Preisen für die Abgabe der Praxen sind bei der Kammer drei Beschwerden eingegangen, die einen Fall betreffen, in dem eine Kollegin 70000,00 € fordert. Vielleicht hat diese Preisforderung etwas mit dem kommenden Versorgungsstrukturgesetz zu tun, wo sich anbahnt, dass zukünftig die freiwerdenden Praxissitze von den KVen aufgekauft werden. Das dokumentiert, auf welch unsicherer Basis, der Wert der Sitze ermittelt wird.
Prof. Dr. Rainer Richter besucht Landeskammern
Der Präsident der BPtK, Prof. Dr. Rainer Richter, hat den Landeskammern angeboten, sie zu einem fachlichen Gespräch zu besuchen. Wir hatten die Überlegung, diesen Termin für Delegierte und evtl. auch für Mitglieder zu öffnen. Dazu wüssten wir gerne Ihre Meinung.
Angespannte Haushaltssituation
Das kommende beherrschende Thema wird die Diskussion unseres Haushaltes sein. Wir werden gezwungen sein, vor dem Hintergrund von qualitativen und quantitativen Veränderungen der Kammerarbeit entweder schmerzhafte Einschnitte zur Einsparung vornehmen oder die Mitgliedsbeiträge erhöhen zu müssen. Wir möchten Sie sehr um Ihre Kooperation bei einer bestmöglichen Lösung dieses schwierigen Problems bitten.
Umstellung des Kammerrundbriefes von der Print-Version auf eine Online-Version
Noch eine letzte Bemerkung: Ein großer Erfolg war die Umstellung unseres Rundbriefes auf das Online-Format. 2850 von 3572 Mitglieder (Stand 29.08.2011) haben sich für den online-Bezug angemeldet. Allerdings möchten 366 Kolleginnen und Kollegen den Rundbrief einer Printversion beziehen. Diese wird natürlich nicht mehr wie bisher in gesetzter Form erscheinen, sondern als geklammerte, ca. 60 Seiten umfassende Sammlung. Trotzdem belastet diese Ausgabe unseren Haushalt sehr. Wir möchten daher nochmals an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, nach Möglichkeit doch die online-Version zu bestellen und sich besonders interessante Artikel selbst auszudrucken.
Soweit unser Bericht der letzten zwei Monate.
Mit kollegialen Grüßen
(von links)Michael Krenz (Kammerpräsident), Dorothee Hillenbrand (Vizepräsidentin), Heinrich Bertram, Dr. Renate Degner, Christoph Stößlein, Prof. Dr. Armin Kuhr und Pilar Isaac-Candeias