Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. Juli 2013 in Kraft. >>> weiter zur vollständigen Meldung und den weiteren Informationen
g-ba.de: Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie im Bereich zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf und Sonderbedarf beschlossen.
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