Maßnahmen aus dem Maßregelvollzug sowie dem Strafvollzug dürfen nicht auf psychisch Kranke angewendet werden, so der BDP.
Des Weiteren kritisiert der BDP das Fehlen ,,echter Hilfen'' für psychisch Erkrankte. Hier würden im Gesetzentwurf außer der Einrichtung eines flächendeckenden Krisendienstes keine konstruktiven Ideen vorgestellt.
BehandlerInnen sehen durch den Gesetzentwurf zudem die Schweigepflicht und das geschützte Vertrauensverhältnis zu ihren PatientInnen gefährdet.
Angemessen wäre, so der BDP, die konkrete gesetzliche Regelung von Maßnahmen, welche Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit Gewaltdelikten deutlich verbessern würden.
Psychisch Kranke gefährden nicht mehr als gesunde Menschen und dürfen nicht stigmatisiert werden.