Das gestern verabschiedete Asylpaket II soll der Asylverfahrensbeschleunigung dienen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nur "lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen" eine Abschiebung verhindern. Posttraumatische Belastungsstörungen zählten nicht dazu ... Der Gesetzgeber äußert zudem darin eine deutliche Voreingenommenheit gegenüber psychischen Erkrankungen im Allgemeinen, - diese seien "schwer diagnostizierbar und überprüfbar". Dabei bestehen insbesondere für Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen ganz konkrete, wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien. Der Plan, Begutachtungen psychischer Erkrankungen nur mehr durch approbierte Ärzte - auch ohne fachärztliche oder psychotherapeutische Kompetenz - vornehmen zu lassen, ist ein weiterer Grund, das Asylpaket II deutlich infrage zu stellen. Lesen Sie hier die Pressemeldung in Gänze...
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