hier zur aktualisierten Richtlinie
Die beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie beinhalten zum einen die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer. Eine weitere Änderung der Richtlinie sieht vor, dass eine Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige Gruppentherapie, und nicht nur in Verbindung mit Einzeltherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann. >>> weiter zur vollständigen Pressemitteilung