Die BPtK fordert daher, psychische Erkrankungen als Berufskrankheit dann anzuerkennen, wenn objektive "Gefährdungsanalysen" belegen, dass der erkrankte Arbeitnehmer erheblichen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. "Wenn es möglich ist, eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, besteht für die Unternehmen ein größerer Anreiz, psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorzubeugen", stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag fest. >>> weiter zum vollständigen Artikel
bptk.de: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass psychische Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden. Psychische Erkrankungen gehen in der Regel auf mehrere Ursachen zurück. Deshalb ist es oftmals schwierig, eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen.
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