Berlin, 24. März 2025 Das neue multiprofessionelle Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche gemäß der Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung dieser Zielgruppe (KJ-KSVPsych-RL) kann zum 1. April 2025 starten.
In der 111. Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses wurden die erforderlichen Anpassungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen, wie die Bundespsychotherapeutenkammer auf Ihrer Website informiert. Diese Änderungen regeln die Aufnahme der neuen psychotherapeutischen Leistungen in den EBM sowie deren Vergütung. Damit sind nun alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die ambulante Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in der Praxis umzusetzen.
Weitere Informationen zu den Zielen der ambulanten Komplexbehandlung, zu Aufnahmekriterien und Elementen des Versorgungsprogramms sowie Abrechnungsregelungen bietet die Mitteilung der BPtK.