Die Antragsfrist für Zuschüsse zu den neuen eGK-Lesegeräten wird bis zum 31.12.2011 verlängert. Darauf haben sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin und die Berliner Krankenkassen(verbände) geeinigt.
KV Berlin: Frist zur Beantragung der Zuschüsse für neue eGK-Lesegeräte wurde verlängert. Berlin ermöglicht mehr Zeit für die Anträge auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung und Installation von eGK-Lesegeräten bis zum Jahresende.
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