Alle Anträge, die nach dem 31.03.2019 in der Kammer eingehen, werden gemäß § 5 Beitragsordnung der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin vom 24.11.2018 abgewiesen!
Des Weiteren bitten wir Sie, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sie können davon ausgehen, wenn Sie uns einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2019 haben zukommen lassen, dass dieser auch in der Kammer eingegangen ist.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Beitrag haben, nutzen Sie bitte unsere FAQ "Häufig gestellte Fragen zum Beitrag und zur Beitragsordnung". Diese finden Sie unter folgendem Link www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/mitgliedsbeitrag
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