Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen. Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Versicherten rechtzeitig mitteilen und begründen, sonst gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt. Obwohl diese Fristen gesetzlich geregelt sind, musste ein Versicherter bis vor das Bundessozialgericht klagen. Und bekam Recht ...
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