Durch den Fall Mollath, der bundesweit Schlagzeilen machte, war die Qualität der Sachverständigengutachten bei der Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern (Maßregelvollzug/forensische Psychiatrie) in die öffentliche Kritik geraten. Die Bundesregierung plant zurzeit eine Novellierung des Unterbringungsrechts. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Anforderungen an externe Sachverständige, wie sie jetzt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorsieht, noch nicht für ausreichend. Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier:
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