In der zweiten Beratung befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken, dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung sowie dem Dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Die Koalition setzt ihren erfolg-reichen Kurs fort, in dieser Legislaturperiode die Versorgung vor Ort zu verbessern. Wir entlasten Versicherte, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben. Zusätzlich erhalten alle bisher noch nicht versicherten Menschen zeitlich befristet die Chance, sich bei einer Krankenversicherung zu versichern, ohne dass hohe rückwirkende Beiträge drohen. Für eine bessere Arzneimittelversorgung - gerade in ländlichen Regionen - erhalten die Apotheken in Zukunft zusätzlich einen pauschalen Zuschuss für geleistete Notdienste.
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