Berlin, 10.10.2012. "Mit der Ausbudgetierung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und der probatorischen Sitzungen ist die Finanzierung vieler neuer Behandlungsplätze für psychisch Kranke gesichert". Dies stellten die Vertreter der beiden Psychotherapeutenverbände Dipl.-Psych. Dieter Best von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und Dipl.-Psych. Jürgen Doebert vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), zufrieden fest. Die sei eine wichtige Grundlage, um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Durch diese Regelung liege das Morbiditätsrisiko für einen Großteil der notwendigen psychotherapeutischen Leistungen bei den Krankenkassen.
Dass künftig auch die probatorischen Sitzungen extrabudgetär vergütet werden, bedeutet für die beiden Verbandsvertreter, dass die notwendige sorgfältige Diagnostik vor der Einleitung einer Behandlung in ganz Deutschland zum Preis der Gebührenordnung möglich sein wird. Einige Kassenärztliche Vereinigungen hatten diese Leistungen bisher nur zu einem verminderten Honorar bezahlt.
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