Darin werden die Krankenkassen unter anderem dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für die Prävention mehr als zu verdoppeln. Dadurch kommen auf die Kassen jährliche Mehrausgaben von bis zu 240 Millionen Euro zu. Mit dem Gesetz soll insbesondere die Prävention bei Kindern und Jugendlichen ausgebaut und Versicherten mit besonderen Gesundheitsrisiken der Zugang zu Primärpräventions- und Vorsorgeleistungen erleichtert werden. >>> weiter zur vollständigen Meldung
aerzteblatt.de: Berlin - Ohne Aussprache beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend (23.45 Uhr) mit der Regierungsmehrheit von CDU/CSU und FDP das Gesetz zur Förderung der Prävention.
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