Die Honorare der Psychotherapeuten würden auf einem Niveau fixiert, das die Unterschiede zu somatisch tätigen Ärzten zementiere, sind sich die Verbände in der gemeinsamen Erklärung einig. Zudem handele es sich um ein Vergütungssystem, das dem gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapierichtlinie zu flexibilisieren, zuwiderläuft. Gerade diejenigen Psychotherapeuten erhielten keine Zuschläge, die niederschwellige, nicht genehmigungspflichtige Leistungen erbringen. Darüber hinaus stünde der Beschluss im Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe einer "angemessenen Vergütung je Zeiteinheit".
Hier die gemeinsame Pressemitteilung der DPtV, des bvvp und der VAKJP: