Mitgliedsbeitrag 2024
Der Regelbeitrag für das Beitragsjahr 2024 beläuft sich gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 04. November 2023 auf 455,00 €. Folgend stellen wir Ihnen, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, Informationen und Formulare für das Beitragsjahr 2024 als Download-Datei (pdf-Format) zur Verfügung:
Bitte beachten Sie hierzu folgende kleinere Änderungen:
- In § 4 Abs. 2 wurde die Aufzählung der Einkünfte ergänzt
- In § 5 und 6 wurden die Fristen an Neumitgliedschaften angepasst
- In § 7 wurden die Halbierungstatbestände für die freiwillige Mitgliedschaft sowie für den Fall des Verzugs ins Ausland und den Todesfall ergänzt
Beitragstabelle 2024
Wir stellen Ihnen hier die Beitragstabelle 2024, verabschiedet in der 87. Delegiertenversammlung am 04.11.2023, zur Verfügung.
Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2024
Einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2024 können Sie bis zum 31.03.2024 stellen (Eingangsdatum in der PTK Berlin).
Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2024.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der berufsbezogenen Einkünfte, beizufügen.
Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2024 + Muster EKSTB.
SEPA – Lastschriftmandat
Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Bitte drucken Sie dieses aus und senden/faxen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.
Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Information Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ: Häufige Fragen und Antworten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Beitragsordnung 2024
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Hier finden Sie Informationen zur Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Bitte beachten Sie:
In Vorbereitung auf das Beitragsjahr 2025 möchten wir, aus Gründen der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit, den elektronischen Rechnungsversand einführen. Bitte teilen Sie uns hierfür eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse mit. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mitgliedsbeitrag 2023
Der Regelbeitrag für das Beitragsjahr 2023 beläuft sich gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 12.11.2022 auf 455,00 €. Folgend stellen wir Ihnen Informationen und Formulare für das Beitragsjahr 2023 als Download-Datei (pdf-Format) zur Verfügung:
Beitragstabelle 2023
Wir stellen Ihnen hier die Beitragstabelle 2023, verabschiedet in der 83. Delegiertenversammlung am 12.11.2022, zur Verfügung.
Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2023
Einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2023 können Sie bis zum 31.03.2023 stellen (Eingangsdatum in der PTK Berlin).
Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2023.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der berufsbezogenen Einkünfte, beizufügen.
Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2023 + Muster EKSTB.
SEPA – Lastschriftmandat
Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Bitte drucken Sie dieses aus und senden/faxen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.
Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Informationen zur Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ „Häufig gestellte Fragen zum Beitrag und zur Beitragsordnung“.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Hier finden Sie Informationen zur Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
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